Aktuelles aus dem Bereich Lehrwesen

Grundstruktur der C-Trainer*innen

Neuausbildung im HVR

(Kurzfassung)

Weitere Informationen

Kinderhandball-Trainer*in (KHTA) - MODUL 1
  • Die neue DHB Kinderhandballtrainer*innen-Ausbildung (KHTA) ist schwerpunktmäßig für das Training von Minis bis D‑Jugend ausgelegt und dient zukünftig als Vorstufenqualifikation im Rahmen der C‑Lizenz-Ausbildung.
  • Die KHTA umfasst 2 Ausbildungsteile, jeder Ausbildungsteil umfasst eine E-Learning-Phase (online) und eine Präsenzphase am Wochende (Sa/So).
  • Die E-Learning-Phase wird online über folgenden Link: DHB Online-Akademie nach vorheriger persönlicher Registrierung absolviert und umfasst je Ausbildungsteil 4 LE.
  • Die Päsenzphase wird je Ausbildungsteil 16 LE umfassen.
  • Insgesamt besteht die KHTA somit aus 40 LE.
  • Wesentliche Inhalte bestehen aus praxisnahen Grundlagen des Handballspiels in der F-, E- und D-Jugend.
  • Die damit angesprochene Zielgruppe besteht aus Einsteigern und Interessierten, die ihre C-Trainer-Ausbildung anstreben sowie weiteren teambegleitenden Personen.
  • Teilnehmerbewerbungen für eine C-Lizenz-Ausbildung werden stets mit Priorität berücksichtigt.
  • Die Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Lehrgang bestehen aus der Vollendung des 14. Lebensjahres sowie einer Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Olympischen Sportbundes.
  • Grundsätzlich können die Ausbildungsteile unabhängig voneinander beim Handballverband Rheinland (HVR) besucht werden.
  • Das KHTA-Zertifikat wird erst nach Vollendung der vollständigen KHTA vergeben.
  • Zertifizierte Kinderhandballtrainer*innen können bis zu zwei Jahre nach der Ausbildung ihre weiteren Ausbildungsmodule (2 und 3) zur C-Lizenz beginnen.
  • Der Teilnahmebeitrag für die KHTA beträgt insgesamt 200 Euro inklusive Mittagsverpflegung.
  • Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 Personen, die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Personen.
  • Die persönliche Anmeldung für die KHTA erfolgt über den Seminarkalender von nuLiga.
Sportartübergreifende Basisqualifikation - MODUL 2

Die sportartübergreifende Basisqualifikation richtet sich an Teilnehmer von Trainer-C-Ausbildungen der Fachverbände. Die Ausbildung ist Grundlage für die sportartspezifischen Lehrgänge und muss daher vor Beginn der Trainer-C-Ausbildungen absolviert werden.

Der Lehrgang gliedert sich in zwei Teile (a & b). Bitte melden Sie sich für beide Teile an. Weitere Informationen zu den Trainer-C-Ausbildungen erteilt der jeweilige Fachverband.

Termine und Anmeldung über den Sportbund Rheinland

17.02.2024 - 18.02.2024 BSB24-013a Ausbildung Sportpraxis-Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil A
02.03.2024 - 03.03.2024 BSB24-013b Ausbildung Sportpraxis- Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil B
11.05.2024 - 12.05.2024 BSB24-014a Ausbildung Sportpraxis- Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil A
25.05.2024 - 26.05.2024 BSB24-014b Ausbildung Sportpraxis-Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil B
14.09.2024 - 15.09.2024 BSB24-015a Ausbildung Sportpraxis-Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil A
05.10.2024 - 06.10.2024 BSB24-015b Ausbildung Sportpraxis-Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil B
02.11.2024 - 03.11.2024 BSB24-016a Ausbildung Sportpraxis-Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil A
23.11.2024 - 24.11.2024 BSB24-016b Ausbildung Sportpraxis-Sportartübergreifende Basisqualifikation Teil B
C-Trainer*innen-Ausbildung - MODUL 3

Zusätzlich zum Kinderhandball sind das Grundlagentraining von etwa 12-15-jährigen Jugendlichen und Erwachsenen im unteren Leistungsbereich weitere Schwerpunkte der C-Trainer*in-Ausbildung. Dabei stehen stets die individuelle Schulung der Sportler*in und deren Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund. Die C-Trainer*in-Ausbildung umfasst insgesamt 120 LE und besteht aus den Kinderhandballtrainer-Zertifikat Modul 1 (Teil 1 + 2 mit 40 LE), der überfachlichen Ausbildung beim Sportbund Rheinland Modul 2 mit 30 LE und der C-Trainer*Innen-Ausbildung Modul 3 (Teil 3 mit 60 LE).

C-Trainer*innen-Ausbildung gliedert sich in 2 Phasen:

  • Online-Phase bestehend aus 10 LE
  • Präsenz-Phase bestehend aus 50 LE

GRUNDSÄTZLICHE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Mitglied in einem Sportverein, der dem DSB angehört
  • Erfahrungen im Bereich Handball
  • Aktive Teilnahme
  • Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fristgerechte Anmeldung
  • Fristgerechte Überweisung der Lehrgangsgebühr
  • Nachweis des Kinderhandball-Zertifikates (Modul 1)
  • Nachweis der Sportartübergreifenden Basisqualifikation beim Sportbund Rheinland (Modul 2)
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs von 8 Doppelstunden (bis zur Prüfung - nicht älter als 2 Jahre)

ANMELDUNG

Die Anmeldung zur C-Trainer*in-Ausbildung erfolgt über nuLiga für HVR-Vereine (Veranstaltungskalender) und über das Anmeldeformular für Teilnehmer aus anderen Landesverbänden.

Abgeschlossen wird die C-Trainer*innen-Neuausbildung mit einer schriftlichen Prüfung, einer praktischen Lehrprobe und einer mündlichen Prüfung. Zur Lizenzerteilung ist ein Erste-Hilfe-Nachweis von 8 Doppelstunden (nicht älter als 2 Jahre) vorzulegen.

Zur Verlängerung ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen (Jugendtrainer-Ausbildung gilt nicht als Fortbildung!) im Gesamtumfang von mindestens 15 LE notwendig.

DHB-Online-Akademie

Du möchtest den Trainingsalltag im Kinderhandball noch abwechslungsreicher gestalten?

Die DHB Online-Akademie ist die neue digitale Lehr- und Lernplattform des DHB. In Online-Kurs Formaten findet sich dort Informationen, Inhalte und Praxishilfen insbesondere für Lehrkräfte, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Handballvereinen und Handballtrainer*innen (insbesondere im Amateur- und Breitensport sowie im Kinderhandball).

DHB-Online-Akademie für Trainer*innen

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit

Nach § 1 des Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001 ist ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätigen Personen eine Freistellung von der Arbeit für die Tätigkeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten, in denen Jugendliche sich vorübergehend zu Sport, Jugendkultur, Erholung und Freizeitgestaltung aufhalten, sowie bei Jugendwanderungen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe zu gewähren.

Das Gleiche gilt für den Besuch von Aus- und Fortbildungslehrgängen oder Schulungsmaßnahmen sowie Fachtagungen zu den Fragen der Jugendhilfe, wenn diese einer der oben genannten Aufgaben dienen oder auf sie vorbereiten.

Für die Freistellung, die bis zu 12 Arbeitstagen jährlich beantragen kann, besteht kein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung. Allerdings gewährt das Land für jeden vollen Arbeitstag unbezahlte Freistellung einen Ausgleich für tatsächlichen Bruttoverdienstausfall bis zur Höhe von 70,- €. Antragberechtigt sind die öffentlichen und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe.

Die öffentlichen Träger sind die Kreise und kreisfreien Städte, von deren Verwaltungen nähere Informationen zu erhalten sind. Zu den freien Trägern gehören die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD etc., die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Der Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall ist über folgenden Link möglich:

Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Was Sie noch wissen sollten

Wie meldet man sich zu Lehrgängen an?

Die Anmeldung zu einem oder mehreren Lehrgängen der Trainer*innen Aus- und Fortbildung erfolgt über unser nuLiga-Verbandsprogramm durch den Verein oder den Teilnehmer selbst. Bitte unbedingt die Kostenübernahme angeben!

Eine weitere Möglichkeit für den Teilnehmer ist die Registrierung im Verbandsprogramm über unsere Homepage. Zur Registrierung ist eine Vereinszugehörigkeit im HV Rheinland notwendig. Hier kommen Sie zur Registrierung: https://hvrheinland-handball.liga.nu/.

Teilnehmer aus anderen Landesverbänden nutzen das Anmeldeformular Trainer Aus- und Fortbildung, den Verhaltenskodex sowie das Formular zur Einzugsermächtigung und senden dies an die Geschäftsstelle des HVR.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die HVR-Geschäftsstelle.

Rücktritt

Bei Rücktritt eine Woche vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr einbehalten, Sie können sich dafür aber einmalig für einen Ersatzkurs anmelden.

Bei Rücktritt nach dieser ein-Wochen-Frist wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.

Zulassung zur Prüfung

Die Grundausbildung zur C-Trainer-Lizenz besteht aus mindestens 120 Lerneinheiten (LE) und umfasst folgende Inhalte:

Jugendtrainer-Ausbildung Teil 1 20 LE
Jugendtrainer-Ausbildung Teil 2 20 LE
C-Trainer-Ausbildung Teil 3 80 LE
  120 LE

Zum Abschluss der Maßnahme findet eine schriftliche Prüfung sowie eine Lehrprobe für jeden Teilnehmer statt.

Nur wer alle 3 Teile absolviert hat, kann zur Prüfung zugelassen werden!

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen die Übungsleiterlizenz mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren.

Zur Verlängerung ist die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen im Gesamtumfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) notwendig.

Hat der Teilnehmer vor Ablauf der Gültigkeit keine Fortbildung besucht, sind 30 Lerneinheiten (LE) zur Verlängerung der Lizenz Voraussetzung.

Ihre Ansprechpartner

Geschäftsstelle

mobil: 0176-77869757
Email: gs@hvrheinland.de

Marcel René Trinks

Verbandslehrwart

Email: lehrwart@hvrheinland.de