Protokoll Ordentlicher Verbandstag 2022 des HV Rheinland
§ 19 Protokolle und Bekanntmachung
- Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Die Protokolle sind vom Leiter der Versammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
- Die Protokolle sind durch Zusendung an die Sitzungsteilnehmer oder durch Veröffentlichung auf Verbandshomepage bekanntzumachen.
- Protokolle gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Bekanntgabe Einwendungen schriftlich erhoben worden sind.
- Protokoll zum Ordentlichen Verbandstag 2022 HV Rheinland
- Bericht des Präsidenten Peter Josef Schmitz