Hygienebedingte Zusatzbestimmungen zur Saison 2021/2022

Allgemein

Diese hygienebedingten Zusatzbestimmungen sind Ergänzungen und damit Bestandteil der Durchführungsbestimmungen des HV Rheinland für die Saison 2021/2022 vom 01.07.2021. Notwendige Änderungen und Ergänzungen dieser Zusatzbestimmungen können jederzeit während der Spielsaison durch den Verbands-Spielausschuss erlassen werden.

Hygienemaßnahmen

Der Heimverein/Ausrichter ist für die Durchführung des Spiels und damit auch für die Erfüllung aller Anforderung aufgrund der Covid-19 Pandemie verantwortlich.

Jeder Verein/Spielgemeinschaft hat für seine Spielhallen in nuLiga ein Hygienekonzept zu hinterlegen und laufend aktuell zu halten. Darin muss das Betreten und Verlassen der Spielfläche der am Spiel Beteiligten und der Einlass von Zuschauern geregelt sein.

Vorrangig gelten die Bestimmungen der gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz. Ergänzend sind die Vorgaben des Hygienekonzeptes des Heimvereins zu beachten.

Das bedeutet aber auch, dass auf keinen Fall am Spiel Direktbeteiligte durch schärfere Hygienebestimmungen des Heimvereins als die der aktuellen CoBeLVO, vom Spiel ausgeschlossen werden.

Der Gastverein legt dem Heimverein sofort nach dem Eintreffen in der Halle eine Liste mit den Namen, aller am Spiel beteiligten Personen vor (Spieler, Trainer, Betreuer, MV). In dieser Liste wird bestätigt, dass alle darin aufgeführte Personen die gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnungen, am Spiel teilnehmen dürfen. Die Anzahl der nicht - immunisierten Spielbeteiligten ist anzugeben. Diese Liste ist vom Mannschaftsverantwortlichen, dessen Name auch in Klarschrift aufgeführt sein muss, zu unterschreiben. Der Heimverein hat eine gleiche Liste zu stellen.

Die Anzahl der nicht-immunisierten aktiven Spielbeteiligten (Übungsleiter, Betreuer und Kampf- und Schiedsrichter zählen bei der Ermittlung der Anzahl nicht dazu) wurde mit der 26.CoBeLVO begrenzt. Es gilt die Warnstufe des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt des ausrichtenden Heimvereins (Warnstufe 1 höchstens 25, Warnstufe 2 max. 10 und Warnstufe 3 max. 5 nicht-immunisierte Personen).

Das Kontingent der nicht-immunisierten Personen wird unter den Mannschaften gleichmäßig aufgeteilt. Bei ungerader Anzahl entscheidet über den verbleibenden Platz das Los.

Spieltechnische Bestimmungen:

Verlegung, Absetzung eines Spiels wegen besonderer Umstände:

Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn die für den Verein zuständige Gesundheitsbehörde (oder sonstige Behörde) für mindestens drei der in den letzten drei Spielen eingesetzten Spieler (bei den ersten zwei Spielen mindestens drei Spieler) eine Quarantäne angeordnet hat bzw. die aktuell gültige Warnstufe eine Spielaustragung nicht zulässt. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Belegerteilung unverzüglich telefonisch zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung eines Spiels entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und ist unanfechtbar.

Kann ein Spiel infolge besonderer Umstände (Bsp. Quarantäne) nicht ausgetragen werden oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über die Wertung oder Neuansetzung des Spiels.

Saisonunterbrechung:

Notwendige Änderungen des Spielsystems sowie eine zeitweise Aussetzung der Saison sind durch das Präsidium zulässig. Die Entscheidung trifft das Präsidium in Abstimmung mit dem Verbands-Spielausschuss.

Saisonabbruch:

Im Falle eines Saisonabbruchs findet die Quotienten-Regelung nach § 52 a (3) SpO/DHB Anwendung.

gez.
Rainer Schneider
VP Spieltechnik
HV Rheinland

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