HVR-Talentförderung

Das Präsidium des HV Rheinland hat einstimmig beschlossen, die Maßnahmen im Rahmen der HVR-Talentförderung fortzuführen, obwohl der Spielbetrieb bis zum 14. Januar 2022 unterbrochen wird.

Viele Vereine, die sich für eine Unterbrechung des Spielbetriebes ausgesprochen haben, haben dies u.a. auch deshalb getan, da der organisatorische Aufwand durch die aktuellen Regeln der CoBeLVO an Spieltagen, v.a. wenn mehrere Spiele nacheinander stattfinden, kaum mehr zu bewältigen ist.

Viele Vereine haben sich aber auch dahingehend geäußert, dass man v.a. den Kindern und Jugendlichen nicht schon wieder ihren Sport gänzlich nehmen sollte. Da sich die Organisation des Trainingsbetriebes deutlich einfacher bewältigen lässt als der Spielbetrieb, haben viele Vereine, auch solche, die sich für die Saisonunterbrechung ausgesprochen haben, signalisiert, dass sie den Trainingsbetrieb unter den gegebenen Regeln und solange die Hallen zur Verfügung stehen, unbedingt fortsetzen werden.

Insofern erscheint es dem Präsidium des HV Rheinland nur logisch, auch das Angebot von Fördermaßnahmen aufrecht zu erhalten. Hierzu wurden die folgenden Regeln festgelegt:

Für die HVR-Stützpunkte gilt entsprechend der 29. CoBeLVO die 3G-Regel. Darüber hinaus fordern wir, dem Vorbild der RLP folgend, von allen Teilnehmern, auch den geimpften, einen zertifizierten Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Da wir in den Basisstützpunkten Kinder unter und über 12 Jahre und 3 Monate haben/haben werden gilt für alle Teilnehmer 3G. Für nicht immunisierte Kinder unter 12 Jahre und 3 Monate reicht die Bestätigung der Eltern, dass ein tagesaktueller Selbsttest durchgeführt wurde. Nicht immunisierte Kinder ab 12 Jahre und 3 Monate brauchen einen zertifizierten Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Mit diesen Regeln geht der HV Rheinland bewusst über die aktuellen rechtlichen Vorgaben der 29. CoBeLVO hinaus. Wir hoffen dadurch unserer Verantwortung gerecht zu werden, das Angebot einer Talentförderung in einem zumutbaren Rahmen aufrechterhalten zu können und gleichzeitig die größtmögliche Sicherheit für die Teilnehmer zu erreichen!

Änderungen und/oder Anpassungen kann es aufgrund der Pandemielage natürlich jederzeit, eventuell auch sehr kurzfristig, geben.

Hans Apel
Vizepräsident Jugend

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