Erläuterung zum Thema Haftmittelpflicht
von Claudia Tönges
Das Thema Haftmittelnutzung wurde bereits am 21.9.2023 ausführlich in einer Vereinsvertreterversammlung der Oberliga RPS besprochen. Ab dem 01.07.2024 muss im Spielbetrieb aller dem DHB zugeordneten Spielklassen (inkl. der Qualifikationswettbewerbe zu diesen Spielklassen) sowie den Regionalligen der Landesverbände (Erwachsene und bis einschließlich C-Jugend im männlichen Bereich und B-Jugend im weiblichen Bereich) die Nutzung eines Haftmittels gestattet sein.
Die Landesverbände können für ihren Bereich in Einzelfällen (bspw. einzelne Mannschaften, jedoch nicht ganze Spielklassen) befristete Ausnahmen zulassen. Dies gilt nicht für die Qualifikationswettbewerbe für den Spielbetrieb des DHB.
Am 31.1. informierte der DHB über die ab der Saison 2024/25 neue Spielrunde der B-Jugend Handball Bundesliga. Die Oberliga RPS ist bereits in dieser Saison 2023/24 sowie den folgenden Spielzeiten Qualifikationswettbewerb für diese neue B-Jugend Handball Bundesliga qualifiziert. Bei den Jungs sind da 48 Mannschaften und bei den Mädels 36 Mannschaften am Start, automatisch qualifiziert sind Meister und Vizemeister der Oberliga (künftig dann Regionalliga) RPS.
Im Grunde sind somit Ausnahmen zur Haftmittelnutzung nur noch in der C-Jugend Oberliga RPS männl./weibl. möglich. Die wollen wir auch auf der nächsten Vereinsvertreterversammlung besprechen. Wir finden, dass man auch der weiblichen C-Jugend die Möglichkeit der Haftmittelnutzung einräumen sollte
Der Oberliga RPS sind an dieser Stelle leider absolut die Hände gebunden, daher haben wir wie bereits 2022 im Aktiven-Spielbetrieb die Vereine frühzeitig umfassend und ausführlich informiert. Es ist uns auch gelungen diese Vorgabe gemeinsam mit allen Vereinen für die Spielzeit 2022/23 umzusetzen, ohne dass eine Mannschaft zurückgezogen wurde. Dabei waren auch Städte und Gemeinden wie Trier, die grundsätzlich Haftmittelnutzung untersagt haben. Wir haben dabei auch sehr intensive Gespräche mit der Landespolitik, der Kommunalpolitik und den Hallenträgern geführt. Der DHB hat eine umfassende Studie zum Thema Haftmittel in Auftrag gegeben. Diese wurde am 21.9.2023 ebenfalls vorgestellt und als Zusammenfassung verteilt. In meinem Landesverband wurden alle Vereine im Zuge der Saisonvorbesprechung zur Spielrunde 2023/24 ebenfalls ausführlich informiert. So dass auch Vereine, die bislang noch nicht de Spielbetrieb der Oberliga RPS angehören im Bilde sind.
Wir haben mit den Hallenträgern in der Pfalz zahlreiche Gespräche geführt und gute Lösungen mit den Hallenträgern erarbeitet. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“, diese beschreibt die fachlich korrekte Reinigung von Schulen. Dazu gehören alle Gebäude allgemeinbildender Schulen und Berufsschulen sowie die zugehörigen Sporteinrichtungen (Sporthallen etc.). Für einige Verantwortlichen ein wahrnehmbarer Erkenntnisgewinn. Aber auch das Hinterfragen des Themas Rasenpflege bzw. Wässerung und Reinigung von Kunstrasenplätzen der Sportplätze vieler Städte und Gemeinden lohnt sich, hier liegen die
Kosten von Städten und Gemeinden deutlich über dem Wert, der für die Reinigung einer Halle nach einem Spieltag mit Haftmittel erforderlich wird. Für private Träger ist es nicht uninteressant zu wissen, dass die Sportbünde in Rheinland-Pfalz die Anschaffung von Reinigungsmaschinen großzügig finanziell unterstützen. Es gab auch Gemeinden, die für ihre Hallen Reinigungsmaschinen angeschafft haben und die Handballer übernehmen dafür die Hallenbodenreinigung. Die Gemeinde hat so eine DIN - gerechte Reinigung des Hallenbodens kostenlos.
Die DHB - Infoschrift stellt das Thema Haftmittel ausführlich vor und zählt ebenfalls die marktüblichen Haftmittel und deren Reiniger auf. Der PfHV besitzt selbst eine Sporthalle, die für Auswahlmaßnahmen im Bereich des PfHV, der RLP sowie für Drittliga- und Oberliga-Spiele intensiv genutzt wird. Der Parkettboden wird jedes Jahr begutachtet und bislang musste der nun fast 10 Jahre alte Boden noch nicht ausgebessert werden. Parkettböden gelten als empfindlicher als Kunststoff-Hallenböden, da die korrekte Dosierung von Pflegemitteln hier noch bedeutsamer ist
Das Thema einer "Kann-Regelung" hätten sich viele kleinere Landesverbände auch gewünscht, aber hier haben DHB, HBL, HBF und die großen Landesverbände einfach den leistungsorientierten Handball im Blickfeld und die "Kleinen" überstimmt. Wir reden ja immerhin auch von der dann zweithöchsten Spielklasse in Deutschland nach der Einführung der B-Jugend Handball Bundesliga. Der DHB gibt inzwischen im Zuge der Talentförderung klar und eindeutig vor, dass Talente bereits im Vorfeld der DHB-Sichtung, die Chance haben müssen, sowohl in den Landeskadern und im Heimverein mit Haftmittel trainieren zu dürfen, ansonsten wird seitens des DHB diesen Spielern/Spielerinnen der sofortige Vereinswechsel nahegelegt.
Ich hoffe, diese ausführliche Information zeigt Ihnen, dass die Oberliga RPS und seine Landesverbände hier keine Entscheidungsfreiheiten haben, uns sind wie allen anderen Landesverbänden die Hände gebunden. Es geht uns um die flächendeckende Umsetzung in allen Region in Rheinland/Pfalz und dem Saarland. Aber gerade nach der medial viel beachteten Handball - EM kommen bereits die Kleinsten in ihr Training und bringen Haltmittel mit, das ehrgeizige Eltern erworben haben, um die Trickwürfe nachzuahmen. Daher bieten wir an, Vereine, die sich für die Qualifikation zur Oberliga / Regionalliga RPS interessieren, zu unterstützen. Wir haben diese Unterstützung bereits ein Jahr vor dem Beginn des Spieljahres 2024/25 angeboten. Der Spielausschuss der Oberliga RPS muss nun noch festlegen, ob wir bereits die Qualifikation zur Regionalliga RPS mit Haftmittel durchführen, denn wir wollen vermeiden, dass eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen wird, weil Haftmittel durch den Hallenträger zu Beginn der Spielrunde 2024/25 dann doch nicht zugelassen wird. Ausnahmengenehmigen in der B-Jugend kann und wird es nicht geben, darauf zu spekulieren wäre der falsche Weg.
gez. Ulf Meyhöfer
Amtierender Präsident