Anwendung §55 Abs. 1 SpO - Spielpause

Voraussetzung für eine Einschränkung des Spielrechts ist ein Einsatz in zwei aufeinanderfolgenden Spielen einer oder mehrere höheren Mannschaften/en. Ein zwischenzeitliches Spiel einer niedrigeren Mannschaft unterbricht diese Zählung nicht. Ebenso ist eine etwaige zeitliche Unterbrechung der Teilnahme zwischen den zwei Spielen unerheblich.

Erst nach Einschränkung des Spielrechts für eine niedrigere Mannschaft kann diese durch zwei weitere aufeinanderfolgende Spiele einer höheren Mannschaft oder durch Verstreichen von sechs Wochen ohne Teilnahme an den Spielen (Spielpause) aufgehoben werden. Erfolgt bei einer Spielpause/Unterbrechung direkt im Anschluss der sechs Wochen ein erneuter Einsatz einer höheren Mannschaft, ist das Spielrecht aufgrund zwei aufeinanderfolgender Spiele erneut eingeschränkt. Die Zählung wird durch die sechs Wochen nicht auf „Null“ gesetzt.

Erfolgt nach den sechs Wochen im nächsten Spiel der höheren Mannschaft/en kein Einsatz, bleibt es bei der Aufhebung der Einschränkung. Das gilt auch, wenn die höhere Mannschaft eine Spielpause hat; nicht aber die untere Mannschaft.

Sofern in nur jedem zweiten Spiel der höheren Mannschaft mitgespielt wird, kann ein Einsatz oben und unten im Wechsel erfolgen.

Beispiel 1 Spielunterbrechung zwischen zwei Spielen:

  • Einsatz Spieltag 9 am 10.12. in der 2. Mannschaft (eigene Mannschaft)
  • Einsatz Spieltag 9 am 11.12. in der 1. Mannschaft (1. Spiel der höheren Mannschaft)

Spielpause von mehr als 6 Wochen

  • Einsatz Spieltag 10 am 21.01. in der 1. Mannschaft (2. Spiel der höheren Mannschaft)
    • Spielrecht eingeschränkt!
    • Kein Einsatz in der 2. Mannschaft (oder niedriger) mehr möglich

Aufhebung der Einschränkung:

  • Kein Einsatz an zwei weiteren aufeinanderfolgenden Spielen (Spieltag 11 am 28.01. und Spieltag 12 am 04.02.) der 1. Mannschaft
    • Einsatz in der 2. Mannschaft direkt nach dem Spiel der 1. Mannschaft am 04.02. ohne Einsatz wieder möglich


Beispiel 2 Spielunterbrechung nach zwei Spielen:

  • Einsatz Spieltag 9 am 10.12. in der 2. Mannschaft
  • Einsatz Spieltag 9 am 11.12. in der 1. Mannschaft (1. Spiel der höheren Mannschaft)
  • Einsatz Spieltag 10 am 14.12. in der 2. Mannschaft
  • Einsatz Spieltag 10 am 15.12. in der 1. Mannschaft (2. Spiel der höheren Mannschaft)
    • Spielrecht eingeschränkt!

Spielpause von mehr als sechs Wochen

    • Einschränkung des Spielrechts wird aufgehoben
  • Einsatz Spieltag 11 am 04.02. in der 2. Mannschaft oder niedriger wieder möglich
  • Einsatz Spieltag 12 ff. in der 2. Mannschaft möglich (solange Spielpause in der 1. Mannschaft)
  • Einsatz Spieltag 11 am 15.03. in der 1. Mannschaft
    • Spielrecht erneut eingeschränkt!
      • wieder „zwei aufeinanderfolgende Spiele einer höheren Mannschaft“ (nun Spieltag 10 und Spieltag 11)
      • Aufhebung Einschränkung (s. oben)

Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards,

Melanie Prell
Justiziarin, Spielbetrieb & Recht
Inhouse lawyer, Competition Management & Law

T +49 231 911 91 49
M +49 176 314 126 05

Zurück