Amtliche Mitteilung HVR

von Claudia Tönges

Das erweiterte Präsidium des HV Rheinland hat per Umlaufbeschluss vom 01.02.2025 folgenden Zusatz zu den HVR-Zusatzbestimmungen zu §4 DHB-SpO beschlossen, die hiermit veröffentlicht werden. Die Beschlüsse treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

HVR-Zusatzbestimmungen zur DHB-Spielordnung zu §4 Absatz 2 wird nachfolgender Satz angefügt:

Für die Mannschaftsjugendspielgemeinschaften nach §4 Abs.  2 DHB-SpO,  können in den Stammvereinen keine Mannschaften der gleichen Altersklasse zugelassen werden.