Amtliche Mitteilung HVR
von Claudia Tönges
Das erweiterte Präsidium des HV Rheinland hat per Umlaufbeschluss vom 01.02.2025 folgenden Zusatz zu den HVR-Zusatzbestimmungen zu §4 DHB-SpO beschlossen, die hiermit veröffentlicht werden. Die Beschlüsse treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
HVR-Zusatzbestimmungen zur DHB-Spielordnung zu §4 Absatz 2 wird nachfolgender Satz angefügt:
Für die Mannschaftsjugendspielgemeinschaften nach §4 Abs. 2 DHB-SpO, können in den Stammvereinen keine Mannschaften der gleichen Altersklasse zugelassen werden.