Der DHB informiert: ERTEILUNG NEUER SPIELBERECHTIGUNGEN VON PERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT (IHF-VORGABE)
von Claudia Tönges
Hat eine Person noch nie gespielt und keine deutsche Staatsbürgerschaft muss ein internationaler Transferantrag gestellt werden.
Sofern im Jugendbereich keine Spielausweise ausgestellt werden sollten, muss in diesen Fällen dennoch ein internationaler Transfer beantragt werden. Bei einer zweiten Staatsbürgerschaft neben der Deutschen wird allein auf die Deutsche abgestellt. Mit dieser muss die Person im System (auch) erfasst werden.
Das Transfer-Zertifikat wird grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen ausgestellt. Bei Spieler*innen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb Europas, muss zusätzlich ein Lichtbildausweis bei der IHF vorgelegt werden (Transfer über die IHF).
Zum aktuellen Zeitpunkt werden wir wie folgt vorgehen:
U16 Spieler*innen
1. Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt) über die Passstelle
2. ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All
3. Sofortige Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle möglich (keine Wartezeit)
4. Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (notwendig!)
5. Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle
Ü16 Spieler*innen
1. Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung (noch nie gespielt)
2. ggf. Prüfung innerhalb der Systeme NuLiga und H4All
3. Antragstellung auf internationalen Transfer über DHB (keine sofortige Spielberechtigung möglich)
4. Transfer-Zertifikat durch DHB an Passstelle
5. Erteilung der Spielberechtigung über die Passstelle
Für Spieler*innen unter 18 Jahren zahlen die Vereine keine Bearbeitungsgebühr and den DHB.
Die Unterscheidung zwischen unter und über 18-Jährigen orientiert sich zum einen an den Transfergebühren, die bei der IHF/EHF ab 16 Jahren fällig sein könnten. Zum anderen besteht bei Spieler*innen über 16 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass sie schon gespielt haben könnten. Das sollte zunächst geklärt werden. Sofern noch nie gespielt wurde, fallen keine Transfergebühren an den abgebenden Verband und IHF/EHF an (gilt auch für Ü16-Jährige).
Wir versuchen parallel über die EHF die Anpassung der IHF-Regularien in Gang zu setzen, damit das Vorgehen vereinfacht wird.
Anpassungen Internationaler Verbandswechsel ab 01.01.2025
Zuerst einmal ändert sich der Freigabeantrag dahingehend, dass, wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, ab dem neuen Jahr die neuen Gebühren für den IVW anfallen. Hintergrund ist, dass wir ab dem 01.01. USt auf die Gebühren erheben werden.
Die angepassten Gebühren findet ihr auf der zweiten Seite des Freigabeantrags. Damit einhergehend sind wir nun dazu verpflichtet, die Rechnungsdaten der Vereine abzufragen, um die USt auszuweisen. Dazu haben wir neue Felder ergänzt.
ACHTUNG! Bitte prüft bei der Beantragung der Vereine die Vollständigkeit der Daten und die korrekte Überweisungssumme. Die Vereine bekommen dann im Nachgang von uns die Rechnung zu dem Transfer per Mail zugeschickt.
Des Weiteren fällt der Teil der Datenschutzerklärung weg, hierzu haben wir einen neuen Verweis auf die DHB-Website auf dem Antrag eingebaut. Wir brauchen dementsprechend auch nur noch die erste Seite von euch ausgefüllt zurück.