§12 Anträge an den Verbandstag

von Claudia Tönges

Auszug aus der Satzung:

§ 12 Anträge an den Verbandstag

  1. Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor dem Verbandstag bei der HVR Geschäftsstelle oder dem Präsidenten vorliegen und den Teilnehmern mit der schriftlichen Einladung oder durch Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt bekanntgegeben werden. Später eingehende oder bekanntgegebene Anträge können nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit wenigstens zwei Dritteln der Stimmen bejaht wird.
  2. Satzungsänderungen aufgrund von Dringlichkeitsanträgen sind nicht zulässig.
  3. Ergänzungs-, Abänderungs- und Gegenanträge sowie Anträge zur Geschäfts- und Tagesordnung können jederzeit gestellt werden.
  4. Anträge können eingebracht werden vom:
    - Präsidium,
    - Erweiterten Präsidium,
    - den Vereinen, diese sollen ihre Anträge nach Möglichkeit jedoch auf dem jeweiligen Spielbereichstag ihres Spielbereiches vorbereiten und zur Abstimmung stellen lassen,
    - Ausschuss für Jugend und Ausbildung,
    - Verbandsschiedsrichterausschuss,
    - Verbandsspielausschuss,

Anträge müssen bis zum 12.04.2025 vorliegen.