Spielabsetzungen bei Corona-Infektionen
Sofern während dem Spielbetrieb in der Saison 2022/23 im Zuständigkeitsbereich des HV Rheinland (Erwachsenen- und Jugend-Mannschaften) Corona-Infektionen in den Mannschaften auftreten, wird für eine Spielabsetzung nachfolgende Vorgehensweise festgelegt:
Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn für mindestens zwei der in den letzten drei Spielen eingesetzten Spieler*innen (bei den ersten zwei Spielen mind. zwei Spieler*innen) eine positive Infektion mittels POC-/PCR-Test festgestellt wurde. Alternativ können auch die für die betroffenen Personen zuständige Gesundheitsbehörde (oder sonstige Behörde) die Anordnung einer Quarantäne bzw. Absonderung anerkannt werden.
In diesen Fällen ist die Spielleitende Stelle unverzüglich telefonisch zu informieren. Die Nachweise sind unverzüglich der spielleitenden Stelle vorzulegen.
Über den Antrag auf Absetzung/Verlegung wegen Quarantäne/ Isolierung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar.
gez. Rainer Schneider
VP Spieltechnik
HV Rheinland