Hilfestellung zum Gastspielrecht

Da in letzter Zeit vermehrt Unklarheiten im Bezug auf das Gastspielrecht aufgekommen sind, geben wir Euch anhand eine kleine Hilfestellung.

Gastspielrecht §19b (Jugendspielrecht)

  • Erstverein der Spielerin/des Spielers hat keine Mannschaft in ihrer/seiner Altersklasse (nicht gemeldet oder zurückgezogen). Spieler/in will in ihrer/seiner Altersklasse in einem Zweitverein spielen und kann im Erstverein noch in der Altersklasse eine Liga höher spielen
  • Antrag nur im Zeitraum 01.07. bis 30.11. möglich (ausgefüllter Antrag ist einzureichen)
  • Hinweise:
    • Ist an das Spielrecht im Erstverein gebunden; erlischt bei Vereinswechsel
    • Gilt nur für eine Saison (Saison endet mit dem letzten Meisterschaftsspiel), muss also jede Saison neu beantragt werden
    • Achtung: Quali gehört zur neuen Saison.
    • Werden alle Mannschaften in der Altersklasse des Zweitvereins, für die ein Gastspielrecht erteilt wurde, während der Saison zurückgezogen, darf innerhalb der oben genannten Frist erneut ein Gastspielrecht erteilt werden

Gastspielrecht §19b(3) (Jugendspielrecht)

  • Erstverein der Spielerin/des Spielers hat keine Mannschaft in ihrer/seiner Altersklasse. Spieler/in will in ihrer/seiner Altersklasse in einem Zweitverein spielen und kann im Erstverein noch in der Altersklasse eine Liga höher
  • Antrag nur im Zeitraum 15.03. bis 30.06. möglich (ausgefüllter Antrag ist einzureichen).
  • Spieler/in darf bereits Qualifikation mit Zweitverein mitspielen, wenn der Erstverein keine Mannschaft in der entsprechenden Altersklasse zur neuen Saison meldet.
  • Hinweise:
    • Ist an das Spielrecht im Erstverein gebunden; erlischt bei Vereinswechsel
    • Gilt nur für die Quali und die kommende Hallensaison, muss also jede Saison neu beantragt werden.
    • Wenn Spieler/in ein Gastspielrecht in der Quali beantragt, darf der Erstverein auch in der neuen Saison keine Mannschaft melden.
    • Jedes weitere Spielrecht (außer Doppelspielrecht §19 (1) und §19 (2) ist erst ab dem 15.10. wieder möglich.
    • Werden alle Mannschaften in der Altersklasse des Zweitverein, für die ein Gastspielrecht erteilt wurde, während der Saison zurückgezogen, darf innerhalb der Frist erneut ein Gastspielrecht beantragt werden.

 

 

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