Der DHB informiert: Handlungsempfehlung § 19a SpO Zweifachspielrecht

Anfrage:
Spielerin wC-Jugend - der Verein hat in der Altersklasse eine Mannschaft gemeldet.

In der wB hat der Verein keine Mannschaft gemeldet.

Kann die Spielerin im Zweitverein ein Zweifachspielrecht für die wB bekommen, obwohl der Erstverein in der Altersklasse keine Mannschaft gemeldet hat? Ein Gastspielrecht kann aufgrund der C-Jugendmannschaft im Erstverein nicht erteilt werden.

§ 19 a Abs. 1:

Jugendspieler*innen, die den Altersklassen A – C angehören, können neben dem Spielrecht in ihrem Verein (Erstverein) auch ein Spielrecht - Zweifachspielrecht - für einen anderen Verein (Zweitverein) in einer Jugendaltersklasse, in der der Spieler/die Spielerin gem. § 22 Abs. 1 einsatzberechtigt ist, erhalten. Der Einsatz ist im Zweitverein nur in einer Altersklasse möglich. Der Einsatz im Zweitverein darf nur in einer Mannschaft der betreffenden Altersklasse des Spielers/ der Spielerin erfolgen, die in einer – von der höchsten Spielklasse aus absteigend gezählt - höheren Spielklasse spielt als die höchstspielende Mannschaft des Erstvereins. Landesverbandsübergreifende Spielklassen gelten als höchste Spielklasse der Landesverbände, die diese Spielklasse gebildet haben. Spielgemeinschaften einzelner Altersklassen gelten als Mannschaft. Je Altersklasse dürfen abgebende und aufnehmende Vereine (bzw. alle Vereine einer Spielgemeinschaft insgesamt) jeweils max. drei Spieler*innen mit einem Zweifachspielrecht ausstatten.

„Problem“: Die Mannschaft im Zweitverein muss in einer höheren Spielklasse spielen als die höchstspielende Mannschaft im Erstverein. Hier hat der Erstverein jedoch keine Mannschaft gemeldet.

  • Ist eine Mannschaft im Erstverein zwingend erforderlich oder ist die nicht gemeldete/zurückgezogene Mannschaft immer als niedriger spielende Mannschaft zur Mannschaft im Zweitverein zu sehen?

Man kann beide Ansichten gut vertreten. Ansicht 1 (Mannschaft im Erstverein muss existieren), weil der Wortlaut eine „spielende“ Mannschaft im Erstverein erfordert. Ansicht 2 (eine nicht vorhandene Mannschaft ist immer niedriger), weil keine Mannschaft/Spielklasse per se niedriger ist als eine existierende Mannschaft/Spielklasse.

Nach Rücksprache mit Carsten Korte, bzgl. Sinn und Zweck der Vorschrift, empfehlen wir, der zweiten Ansicht zu folgen und das Zweifachspielrecht zu erteilen, wenn im Erstvereine keine Mannschaft gemeldet ist oder zurückgezogen wurde.

Sinn und Zweck war es seinerzeit, zwei Hauptaspekte aufzunehmen:

  1. Individuelle Forderung (Spieler*innen sollen im Training gefördert und im Wettkampf gefordert werden) von Spieler*innen, die auf dem „Sprung“ sind, aber noch nicht so weit sind, dass ein Wechsel sinnvoll ist (Ausprobieren der höheren Spielklasse)
  2. Sollte die höhere Spielklasse doch zu hoch sein, ist es kein Rückwechsel, weil die Bindung zur eigentlichen Mannschaft noch da ist.

Es wird immer wieder Grenzfälle geben, die auch ein „Ausnutzen“ der Vorschriften sein können. Wenn die Konsequenz wäre, dass auch nur eine Mannschaft vom Spielbetrieb abgemeldet wird, dann wäre das kontraproduktiv.

Wir werden vom Präsidium beim nächsten Bundesrat im Oktober einen Antrag auf Änderung oder Klarstellung stellen, um eine nicht gemeldete oder zurückgezogene Mannschaft des Erstvereins als niedriger spielenden Mannschaft im Vergleich zur Mannschaft im Zweitverein auszuweisen. Für diese Saison bleibt es bei der Empfehlung für eine hoffentlich einheitliche Umgangsweise mit solchen Fällen in den Landesverbänden.

Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards

Melanie Prell
Justiziarin, Spielbetrieb & Recht
Inhouse lawyer, Competition Management & Law


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