Ordentlicher Verbandstag 2025

Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Verbandstag
(Stand: 13.02.2025 - Ergänzungen folgen)

Veranstaltungsort:
Zylinderhaus - Museum für Oldtimer und Technik
Adolf-Kolping-Str. 2
54470 Bernkastel-Kues

 

Vorankündigung Verbandstag 2025

Die Vorankündigung zum Ordentlichen Verbandstag wurde am 29.01.2025 / 11:32 Uhr fristgerecht auf unserer HP veröffentlicht und gleichzeitig an alle Vereine im Vereinspostfach hinterlegt mit folgendem Text:

Liebe Vereinsvertreter/innen,

Fristgerecht möchten wir Euch den Termin für den nächsten ordentlichen Verbandstag des Handballverbandes Rheinland ankündigen.

Der Verbandstag findet am 24. Mai 2025 um 10:00 Uhr in Bernkastel-Kues statt.

Veranstaltungsort:
Zylinderhaus - Museum für Oldtimer und Technik
Adolf-Kolping-Str. 2
54470 Bernkastel-Kues

Alle weiteren Informationen, Einladungen und Fristen werden Euch zeitnah über das Vereinspostfach in nuHandball und über die Verbandshomepage mitgeteilt.

Handballverband Rheinland e.V.
Geschäftsstelle

§12 Anträge an den Verbandstag

§12 Anträge an den Verbandstag

  1. Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor dem Verbandstag bei der HVR Geschäftsstelle oder dem Präsidenten vorliegen und den Teilnehmern mit der schriftlichen Einladung oder durch Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt bekanntgegeben werden. Später eingehende oder bekanntgegebene Anträge können nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit wenigstens zwei Dritteln der Stimmen bejaht wird.
  2. Satzungsänderungen aufgrund von Dringlichkeitsanträgen sind nicht zulässig.
  3. Ergänzungs-, Abänderungs- und Gegenanträge sowie Anträge zur Geschäfts- und Tagesordnung können jederzeit gestellt werden.
  4. Anträge können eingebracht werden vom:
    • Präsidium
    • Erweiterten Präsidium
    • den Vereinen, diese sollen ihre Anträge nach Möglichkeit jedoch auf dem jeweiligen Spielbereichstag ihres Spielbereiches vorbereiten und zur Abstimmung stellen lassen
    • Ausschuss für Jugend und Ausbildung
    • Verbandsschiedsrichterausschuss
    • Verbandsspielausschuss,
§13 Tagesordnung des Verbandstags

§13 Tagesordnung des Verbandstags

Die Tagesordnung der ordentlichen Verbandstage enthält entsprechend ihren Zuständigkeiten folgende Punkte:

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Stimmenzahl und der Beschlussfähigkeit,
  2. Berichte der Organe und Ausschüsse,
  3. Bericht des Vizepräsidenten Finanzen mit Vorlage der Haushaltsabschlüsse der abgelaufenen Geschäftsjahre und des Haushaltsplanes des laufenden Jahres,
  4. Bericht der Kassenprüfer,
  5. Anträge auf Satzungsänderungen,
  6. Wahl eines Versammlungsleiters,
  7. Entlastung des Präsidiums bzw. Vorstands,
  8. Neuwahl

  • der Mitglieder des Präsidiums,
  • des Verbandsjugendwarts männlich
  • des Verbandsjugendwarts weiblich
  • des Verbandsschiedsrichterwarts
  • des Vorsitzenden des Landesspruchausschusses
  • der vier Beisitzer des Landesspruchausschusses
  • des Vorsitzenden des Verbandsgerichts
  • der vier Beisitzer des Verbandsgericht
  • zweier Kassenprüfer,
  • sonstiger eventuell erforderlicher Delegierten und Vertreter, z.B. für DHB-Tag,

  9. Anträge auf Ordnungsänderungen,
10. Sonstige Anträge,
11. Ortswahl des nächsten Verbandstags (Rotation mit den Spielbereichen),
12. Verschiedenes

§19 Protokolle und Bekanntmachung

§19 Protokolle und Bekanntmachung

  1. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Die Protokolle sind vom Leiter der Versammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
  2. Die Protokolle sind durch Zusendung an die Sitzungsteilnehmer oder durch Veröffentlichung auf Verbandshomepage bekanntzumachen.
  3. Protokolle gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Bekanntgabe Einwendungen schriftlich erhoben worden sind.
 
§24 Der Verbandstag und § 25 Aufgaben des Verbandstages

§24 Der Verbandstag

  1. Der Verbandstag setzt sich zusammen aus:
    • den Mitgliedern des Erweiterten Präsidiums,
    • den Ehrenmitgliedern des Verbands,
    • dem Verbandslehrwart
    • dem Verbandsschiedsrichterlehrwart
    • den Vereinsvertretern.
  2. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums, die Ehrenmitglieder, der Verbandsschiedsrichterlehrwart und der Beauftragte für den Minihandball haben jeweils eine Stimme.
  3. Jeder Mitgliedsverein des HVR hat eine Stimme. Für jeweils bis zum 5 am Spielbetrieb gemeldeten und teilnehmenden Mannschaften hat der Verein eine weitere Stimme. Stichtag für die Ermittlung der Stimmenzahl eines Vereins ist d er 1 .August des Jahres vor dem ordentlichen Verbandstag. Ein Verein kann, wenn ihm mehrere Stimmen zustehen, diese nur einheitlich ausüben. Spielgemeinschaften müssen die ihnen zustehenden Stimmen auf die Vereine selbständig verteilen und dies bis spätestens zu Beginn des Verbandstags bei der Anmeldung mitteilen. Es besteht für alle Vereine die Verpflichtung,
    durch einen Vertreter am Verbandstag teilzunehmen.
  4. Als Gäste ohne Stimmrecht, die Mitglieder des Landesspruchausschusses, des Verbandsgerichts, die Jugendwarte, die Schiedsrichterwarte und die Staffelleiter werden zum Verbandstag eingeladen.

§25 Aufgaben des Verbandstages

  1. Der Verbandstag ist das oberste Verbandsorgan. Er kann Entscheidungen in allen Angelegenheiten des HVR, seiner Organe und Ausschüsse treffen außer im Zuständigkeitsbereich der Sportgerichtsbarkeit. Er kann Entscheidungsbefugnisse an sich ziehen, übertragen und Weisungen erteilen.
  2. Der Verbandstag ist insbesondere zuständig für die Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Handballsports im HVR sowie über die sich aus der Tagesordnung ergebenden Punkte