Protokoll Ordentlicher Verbandstag HV Rheinland 2022

§ 19 Protokolle und Bekanntmachung

  1. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Die Protokolle sind vom Leiter der Versammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
  2. Die Protokolle sind durch Zusendung an die Sitzungsteilnehmer oder durch Veröffentlichung auf Verbandshomepage bekanntzumachen.
  3. Protokolle gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Bekanntgabe Einwendungen schriftlich erhoben worden sind.

Das wiedergewählte Präsidium:
Hans Apel (Vize Jugend), Peter Josef Schmitz (Präsident), Rainer Schneider (Vize Spieltechnik), Klaus Müller (Vize Finanzen)
Es fehlt krankheitbedingt: Winfried Schabio (Vize Recht)
Informationen zum Verbandstag am 07.05.2022

Hygienebestimmungen:

Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist die 3 G-Regelung entfallen. Das Tragen von Masken hat sich jedoch auch bei hohen Infektionszahlen als effektives Mittel erwiesen, um weiteren Infektionen vorzubeugen.
Aus diesem Grund besteht bis zum Sitzplatz eine Maskenpflicht für alle Anwesenden!

Anlage:

Broschüre zum Verbandstag 2022 (korrigiert am 04.05.2022)

Informationen bitte an die angemeldeten Teilnehmer am Verbandstag weitergeben!

 

Vorankündigung Verbandstag 2022

Liebe Vereinsvertreter/innen,

wir wünschen allen Handballern/innen, ihren Familien und Freunden ein besinnliches Weihnachtsfest und gutes und gesundes Jahr 2022.

Auch wenn wir derzeit pandemiebedingt noch nicht wieder aktiv sein können, möchten wir Euch fristgerecht den Termin für den nächsten ordentlichen Verbandstag des Handballverbandes Rheinland ankündigen.

Er findet, wie beim Verbandstag 2019 beschlossen, im Spielbereich Nahe/Hunsrück statt.

Ausrichter: HSG Kastellaun/Simmern
Verbandstag Handballverband Rheinland 07.05.2022
Uhrzeit und Veranstaltungsort werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Alle weiteren Informationen, Einladungen und Fristen werden Euch zeitnah über das Vereinspostfach in nuHandball und über die Verbandshomepage mitgeteilt.

Sollte eine Präsenzveranstaltung im nächsten Jahr nicht möglich sein, werden wir auf eine digitale Lösung ausweichen.

Peter Josef Schmitz
Präsident

Hermi Häring
Geschäftsführer

Protokoll Verbandstag 2019
§24 Der Verbandstag

§ 24 Der Verbandstag

  1. Der Verbandstag setzt sich zusammen aus:
    • den Mitgliedern des Erweiterten Präsidiums,
    • den Ehrenmitgliedern des Verbands,
    • dem Verbandslehrwart
    • dem Verbandsschiedsrichterlehrwart
    • den Vereinsvertretern.
  2. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums, die Ehrenmitglieder, der Verbandsschiedsrichterlehrwart und der Beauftragte für den Minihandball haben jeweils eine Stimme.
  3. Jeder Mitgliedsverein des HVR hat eine Stimme. Für jeweils bis zum 5 am Spielbetrieb gemeldeten und teilnehmenden Mannschaften hat der Verein eine weitere Stimme. Stichtag für die Ermittlung der Stimmenzahl eines Vereins ist d er 1 .August des Jahres vor dem ordentlichen Verbandstag. Ein Verein kann, wenn ihm mehrere Stimmen zustehen, diese nur einheitlich ausüben. Spielgemeinschaften müssen die ihnen zustehenden Stimmen auf die Vereine selbständig verteilen und dies bis spätestens zu Beginn des Verbandstags bei der Anmeldung mitteilen. Es besteht für alle Vereine die Verpflichtung,
    durch einen Vertreter am Verbandstag teilzunehmen.
  4. Als Gäste ohne Stimmrecht werden zum Verbandstag die Mitglieder des Landesspruchausschusses, des Verbandsgerichts, die Jugendwarte, die Schiedsrichterwarte und die Staffelleiter eingeladen.

§ 25 Aufgaben des Verbandstages

  1. Der Verbandstag ist das oberste Verbandsorgan. Er kann Entscheidungen in allen Angelegenheiten des HVR, seiner Organe und Ausschüsse treffen außer im Zuständigkeitsbereich der Sportgerichtsbarkeit. Er kann Entscheidungsbefugnisse an sich ziehen, übertragen und Weisungen erteilen.
  2. Der Verbandstag ist insbesondere zuständig für die Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Handballsports im HVR sowie über die sich aus der Tagesordnung ergebenden Punkte
§12 Anträge an den Verbandstag

§12 Anträge an den Verbandstag

  1. Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor dem Verbandstag bei der HVR Geschäftsstelle oder dem Präsidenten vorliegen und den Teilnehmern mit der schriftlichen Einladung oder durch Veröffentlichung im Veröffentlichungsblatt bekanntgegeben werden. Später eingehende oder bekanntgegebene Anträge können nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit wenigstens zwei Dritteln der Stimmen bejaht wird.
  2. Satzungsänderungen aufgrund von Dringlichkeitsanträgen sind nicht zulässig.
  3. Ergänzungs-, Abänderungs- und Gegenanträge sowie Anträge zur Geschäfts- und Tagesordnung können jederzeit gestellt werden.
  4. Anträge können eingebracht werden vom:
    • Präsidium
    • Erweiterten Präsidium
    • den Vereinen, diese sollen ihre Anträge nach Möglichkeit jedoch auf dem jeweiligen Spielbereichstag ihres Spielbereiches vorbereiten und zur Abstimmung stellen lassen
    • Ausschuss für Jugend und Ausbildung
    • Verbandsschiedsrichterausschuss
    • Verbandsspielausschuss,